10.02.2005 A: Sozialrecht Reimann: Diskussionsbeitrag 01 | 2005

Kein Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Schulbesuch gegen die gesetzlichen Krankenversicherung bei bereits erfüllter Vollzeitschulpflicht

 (Zitiervorschlag: Reimann "Kein Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Schulbesuch gegen die gesetzlichen Krankenversicherung bei bereits erfüllter Vollzeitschulpflicht" in Diskussionsforum A, Beitrag 1/2005 auf www.reha-recht.de)

Im Jahr 2004 hat das BSG ein richtungsweisendes Urteil des BSG zur Hilfsmittelversorgung erlassen (BSG Urteil vom 22.07.2004 B 3 KR 13/03 R). Nach dieser Entscheidung hat ein blinder und spastisch gelähmter Schüler nur dann einen Anspruch auf die Versorgung mit einem Hilfsmittel - hier Notebook -, das er für die Teilnahme am Unterricht benötigt, wenn er noch der Schulpflicht unterliegt. Dieser Beitrag stellt das Urteil kurz dar und unterwirft seine Kernaussagen einer kritischen Beleuchtung.


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