01.01.2008 A: Sozialrecht Welti: Diskussionsbeitrag 01 | 2008

Kein behinderungsgerechter Umbau eines Pkw zum Besuch von Selbsthilfegruppen und zur freien Arztwahl

Der Beitrag befasst sich mit den Grenzen der Grundbedürfnisse gemäß § 33 SGBVund 31 SGB IX. Anlässlich einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil 19.04.2007 – B 3 KR 9/06 R -) wird insbesondere die Frage erörtert, ob der Besuch einer Selbsthilfegruppe und der Besuch von Ärzten und Therapeuten in 10 km Entfernung dazuzurechnen ist. In der Entscheidung folgte das Bundessozialgericht (BSG) einer seiner bisherigen strengen Linie bei der Auslegung der Normen zu den Grundbedürfnissen und beschränkte die Erfüllung der Grundbedürfnisse auf einen sogenannten Nahbereich. In seiner Kritik der Entscheidung hebt der Autor insbesondere darauf ab, dass die Entscheidung das Recht auf freie Arztwahl und die über den Einzelnen hinaus auch für den sozialen Rechtsstaat und seine Institutionen große Bedeutung der Teilnahme an Selbsthilfegruppen nicht gebührend berücksichtigt wird. Zudem wird die Geeignetheit der Konstruktion des "Nahbereichs" zur Eingrenzung von Grundbedürfnissen angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Mobilität angezweifelt.

(Zitiervorschlag: Welti „Kein behinderungsgerechter Umbau eines Pkw zum Besuch von Selbsthilfegruppen und zur freien Arztwahl“ in Diskussionsforum A, Beitrag 1/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Nahbereich, Grundbedürfnis, Grundbedürfnisse, Wunsch- und Wahlrecht, Kfz-Umbau, Selbsthilfe, Mobilität, Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften


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