05.07.2004 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 02 | 2004
Eingliederungsmanagement auf der Basis der Novelle zum SGB IX und der Gemeinsamen Empfehlungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 8 und 9 SGB IX (GE)
(Zitiervorschlag: Gagel „Eingliederungsmanagement auf der Basis der Novelle zum SGB IX und der gemeinsamen Empfehlung nach § 13 Abs. 2 Nr. 8 und 9 SGB IX (GE)“ in Diskussionsforum B, Beitrag 2/2004 auf www.reha-recht.de)
Dieses Info befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an das nunmehr in § 84 Abs. 2 SGB IX ausdrücklich geregelte betriebliche Eingliederungsmanagement. Es ist zugleich als Anregung für dem Beispiel FORD folgende operative „runde Tische“ gedacht.
Dabei wird zunächst die Notwendigkeit herausgestellt, die Begriffe „Arbeitsunfähigkeit“ und „Arbeitsvertrag“ sowie die Nutzung der Zeiten medizinischer Rehabilitation im Rahmen des Eingliederungsmanagements neu zu überdenken. Sodann werden die Vorgaben und Instrumente des novellierten SGB IX und der gemeinsamen Empfehlungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 8 und 9 SGB IX für die am Eingliederungsmanagement Beteiligten näher untersucht. Ein eigener Abschnitt ist schließlich der in § 84 Abs. 4 SGB IX vorgesehenen Möglichkeit von finanziellen Anreizen für Arbeitgeber gewidmet.
Stichwörter:
Eingliederung in die Arbeitsorganisation, Eingliederungsmanagement, BEM, Arbeitsunfähigkeit, Medizinische Rehabilitation
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