01.01.2007 B: Arbeitsrecht Ritschel: Diskussionsbeitrag 02 | 2007

Der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Behinderung

(Zitiervorschlag: Ritschel „Der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Behinderung“ in Diskussionsforum B, Beitrag 2/2007 auf www.reha-recht.de)

Der EuGH hat sich erstmals zum Begriff der Behinderung im Europarecht geäußert. Eine wesentliche Aussage der Entscheidung vom 11. Juli 2006 (Rechtssache C-13/05) ist, dass eine Krankheit – auch – im europarechtlichen Kontext nur dann zum Vorliegen einer Behinderung führt, wenn sie von langer Dauer ist. Des weiteren befasst sich das Urteil mit den Konsequenzen dieser Auslegung im Kontext der dem Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf dienenden Richtlinie RL 2000/78/EG. Andrea Ritschel, Universität Halle, stellt in diesem Beitrag die Entscheidung des EuGH dar und beleuchtet Auswirkungen auf das deutsche Recht ebenso wie europarechtliche Konsequenzen.


Stichwörter:

Europarecht (EU-Recht), Behinderungsbegriff des EuGH, Krankheit und Behinderung


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