01.10.2008 C: Sozialmedizin und Begutachtung Gagel: Diskussionsbeitrag 02 | 2008

Anspruch der Beteiligten auf ergänzende Anhörung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens

Dieser Beitrag befasst sich mit dem Recht, die beteiligten Sachverständigen, die Gutachten erstellen, zu ergänzenden Ausführungen aufzufordern. Das im Beitrag besprochene Urteil des BSG hatte sich mit dem Amtsermittlungsgrundsatz, der freien Beweiswürdigung der Gerichte und dem rechtlichen Gehör demgegenüber auseinander zu setzen. Es stellt ausdrücklich fest, dass dem Anspruch auf rechtliches Gehör, wie § 62 SGG bestimmt, der Vorzug zu geben ist. Das Urteil beschreibt dabei den Umfang den der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst. Jeder Beteiligte hat das Recht auf Erläuterung des Gutachtens durch einen Sachverständigen ohne vorherigen Beweisantrag. Dem stimmt der Autor in vollem Umfang zu und stellt das im Urteil beschriebene Verhältnis von richterlicher Beweiswürdigung und Fragerecht der Beteiligten nochmals deutlich heraus und fasst am Ende des Beitrags mögliche Fallkonstellationen zusammen, bei denen es eines Beweisantrages bedarf.

(Zitiervorschlag: Gagel „Anspruch der Beteiligten auf ergänzende Anhörung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens“ in Diskussionsforum C, Beitrag 2/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Beweis, Gutachten, rechtliches Gehör, Amtsermittlungsgrundsatz, Anhörung, Sachverständigengutachten


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