01.06.2005 B: Arbeitsrecht Dalitz: Diskussionsbeitrag 03 | 2005

Betriebsvereinbarung zur Regelung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX

(Zitiervorschlag: Dalitz „Betriebsvereinbarung zur Regelung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX“ in Diskussionsforum B Beitrag 3/2005 auf www.reha-recht.de)

Dieser Beitrag soll die praktische Umsetzung des in § 84 Abs. 2 SGB IX geregelten betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in die betriebliche Praxis erleichtern, indem konkrete Formulierungsvorschläge für eine Betriebsvereinbarung zum BEM unterbreitet werden. Zunächst stellen die Autoren die wichtigsten regelungsbedürftigen Aspekte des BEM kurz vor. Es folgt eine Beschreibung der hauptsächlichen Handlungsfelder, in denen das BEM in der betrieblichen Praxis verankert werden sollte. Schließlich folgt eine ausformulierte und in sich geschlossene Betriebsvereinbarung. Die aufgezeigten Handlungsfelder werden hier durch konkrete Regelungen abgedeckt. Diese Betriebsvereinbarung hat vor allem kleine und mittlere Betriebe im Blick, enthält aber auch Hinweise zur Umsetzung in größeren Betrieben.

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Stellungnahme der Rechtsanwältinnen Regine Windirsch und Sigrid Britschgi

Die Autorinnen unterbreiten aus rechtsanwaltlicher Sicht einige Ergänzungsvorschläge zu dem von uns formulierten Diskussionsentwurf für eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Unter anderem regen Sie weitere Präzisierungen bei den Regelungen zur Schweigepflichtsentbindung und das ausdrückliche Verbot der Verwendung von im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erhobenen Daten für andere Zwecke an.

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Stellungnahme 2 Ministerialrat Dr. Hartmut Haines und Regierungsdirektor Olaf Liebig

Die Autoren dieser zweiten Stellungnahme zum Diskussionsbeitrag B 3-2005 stellen unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Rechtsanwältinnen Britschgi und Windirsch (B 3-2005-Stellungnahme) dar, welche Anforderungen aus ihrer Sicht an eine Betriebsvereinbarung zum BEM zu stellen sind.
Dabei gehen die Autoren kritisch auf folgende Kern-Themen des letztgenannten Beitrags ein: Problematik arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Ablehnung des BEM durch den Arbeitnehmer, Einrichtung eines Vorprüfungsausschusses zur Prüfung des Bedarfs an BEM im Einzelfall und Fortwirkung bereits bestehender Betriebsvereinbarungen über Krankenrückkehr-Gespräche.
Hinsichtlich der Bedarfsprüfung für ein BEM verweisen die Autoren insbesondere auf eine im Anhang abgedruckte Checkliste, die seitens des MDK als Arbeitshilfe zur Umsetzung der ABBA 2004 für die Fallmanager der gesetzlichen Krankenkassen entworfen wurde.


Stichwörter:

BEM, Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung


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