01.11.2008 C: Sozialmedizin und Begutachtung Gagel: Diskussionsbeitrag 03 | 2008

Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung Anmerkung zu BSG, Urteil vom 30.10.2007 – B 2 U 31/06/R –

Dieser Beitrag behandelt ein Urteil des BSG, dass sich mit Arbeitsunfähigkeit und Dauer der Leistung von Verletztengeld (§ 46 SGB VIII) auseinanderzusetzen hatte.

Zunächst behandelt das Gericht den Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung. Danach kommt es grundsätzlich auf die zuletzt verrichtete Tätigkeit an, die nicht mehr ausgeübt werden kann. Im Anschluss daran befasst sich das Urteil mit der Dauer, die Verletztengeld ausgezahlt werden muss und macht deutlich, dass es keine zeitliche Begrenzung für die Leistung gibt. Allein wegen Zeitablauf kommt eine Beendigung der Leistung nur in Betracht, wenn mit einem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und der Verletzte keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erlangt.

Der Autor stimmt dem Urteil, das sich in seinen Gründen auf eine frühere Entscheidung beruft (B 2 U 4/04) in vollem Umfang zu und geht in seinem Beitrag darüber hinaus näher auf eine etwaige Prognoseentscheidung bei der Ermittlung der Arbeitsunfähigkeit ein. Dieser stellt er die in der Renten- und Arbeitslosenversicherung benutzten Abstufungen bei Fragen zur Beendigung des Arbeitslebens gegenüber die dem Beitrag angehängt sind.

(Zitiervorschlag: Gagel "Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung" in Diskussionsforum C, Beitrag 3/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Arbeitsunfähigkeit, Unfallversicherung, Arbeitsfähigkeit, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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