15.01.2009 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 03 | 2009

Aufteilung der Kosten stufenweiser Wiedereingliederung zwischen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern

(Zitiervorschlag: Gagel „Aufteilung der Kosten stufenweiser Weidereingliederung zwischen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern“ in Diskussionsforum B, Beitrag 3/2009 auf www.reha-recht.de)

Das BSG hat sich in seinem Urteil (v. 29.01.2008 Az.: B 5a/5 R 26/07 R) mit der Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger bei stufenweiser Wiedereingliederung auseinandergesetzt und ihre Voraussetzungen genannt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Träger jedenfalls dann zuständig sein soll, wenn die Maßnahme sich innerhalb einer Woche nach Ende einer vom Rentenversicherungsträger erbrachten Rehabilitationsmaßnahme anschließt. Dem schließt sich der Autor an und behandelt in seinem Beitrag darüber hinaus sich an die wesentliche Aussage des BSG anschließende Fragen zu der Bedeutung des Begriffs ‚Unmittelbar’ in § 51 Abs. 4 SGB IX, rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den Grundlagen zum Erstattungsanspruch.

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Stichwörter:

Stufenweise Wiedereingliederung (StW), Rentenversicherungsträger, Krankenversicherung, Kostenerstattung, Kostenübernahme (Kostenträger)


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