01.07.2005 B: Arbeitsrecht Brose: Diskussionsbeitrag 04 | 2005

Auswirkungen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf den Kündigungsschutz bei verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen, Teil I

(Zitiervorschlag: Brose „Auswirkungen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf den Kündigungsschutz bei verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen, Teil I“ in Diskussionsforum B Beitrag 4/2005 auf www.reha-recht.de)

Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer dreiteiligen Serie, die sich mit den bis dato nur wenig untersuchten Konsequenzen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf das System des Kündigungsschutzes auseinandersetzt. In ihrem ersten Beitrag klärt die Autorin, in welchen Fällen § 84 Abs. 1 SGB IX ein Tätigwerden des Arbeitgebers vorsieht und stellt klar, dass Absatz 2 gegenüber Absatz 1 die speziellere Vorschrift ist. Weiterhin arbeitet sie heraus, dass § 84 Abs. 1 SGB IX auch im Vorfeld von Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen Anwendung findet.

 


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