15.04.2005 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 04 | 2005

Festigung des Wahlrechts im Hilfsmittelbereich

(Zitiervorschlag: Gagel „Festigung des Wahlrechts im Hilfsmittelbereich“ in Diskussionsforum A, Beitrag 4/2005 auf www.reha-recht.de)

In diesem Beitrag wird ein Urteil des BSG zu den Grundsätzen des Wahlrechtes im Hilfsmittelbereich besprochen. Obwohl das Urteil zu einem Rechtstreit über das Bundesversorgungsgesetz in der im Jahr 2000 geltenden Fassung erging, zeigt es doch die Grundsätze auf die heute aus § 31 SGB IX ergeben und sowohl im Rahmen des § 33 SGB V als auch im derzeit geltenden Bundesversorgungsgesetz zu berücksichtigen sind.

Kernpunkt des Urteils ist die Aussage, dass bei Übernahme der Mehrkosten der Berechtigte auch ein teureres Hilfsmittel wählen kann. Untergesetzliche Regelungen, die dieses Recht aushöhlen sind unwirksam. Hilfsmittel verlieren auch dann nicht ihren spezifischen Charakter, wenn sie erweiterte technische Möglichkeiten bieten. Der Autor beleuchtet die Konsequenzen des Urteils über den entscheidenen Fall hinaus und geht anschließend kurz auf die Übergangsvorschrift des Art. 67 Abs. 1 SGB IX ein.


Stichwörter:

Hilfsmittel, Wahlrecht, Mehrkosten


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