01.03.2008 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 04 | 2008

Anspruch auf eine Prothese, die den Verlust von Gliedmaßen am wirksamsten ausgleicht – zugleich zu den Anforderungen der §§ 8, 10 und § 14 SGB IX

Das in diesem Beitrag besprochene Urteil des LSG Saarbrücken vom 28.11.2007 – L 2 KR 22/06 – behandelt die Grenzen der Ansprüche auf Hilfsmittel als Leistungen zur Teilhabe. Zudem bietet der Fall ein Beispiel dafür, dass die Regelungen der §§ 8, 10 und 14 SGB IX noch nicht überall in der Rechtspraxis angekommen sind. Zu entscheiden war die Frage, ob und inwieweit der unter anderem im beruflichen Alltag repräsentative Funktionen wahrnehmenden Klägerin eine Unterarmprothese in Silikontechnik statt der ihr angebotenen Prothese aus Gießharz beanspruchen kann. Das Gericht hat dies letztlich bejaht, insbesondere weil die Silikonprothese deutliche Gebrauchsvorteile aufweise. In der Besprechung stimmt der Autor der Entscheidung im Ergebnis zu, weist aber darauf hin, dass die Urteilsbegründung die Differenzierung der Voraussetzungen der unterschiedlichen Leistungen zur Teilhabe (medizinische Reha, Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistung zur Sicherung des Lebens in der Gemeinschaft) vermissen lasse und die in den §§ 8, 10 und 14 SGB IX angelegten Möglichkeiten für die Lösung des Falles von allen Beteiligten übersehen wurden.


(Zitiervorschlag: Gagel „Anspruch auf eine Prothese, die den Verlust von Gliedmaßen am wirksamsten ausgleicht – zugleich zu den Anforderungen der §§ 8, 10 und § 14 SGB IX -“ in Diskussionsforum A, Beitrag 4/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Gebrauchsvorteile, Gebrauchsvorteile im Alltag, Prothese, Behinderungsausgleich (unmittelbarer), Behinderungsausgleich, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Leben in der Gemeinschaft, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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