02.03.2009 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 05 | 2009

Problematik der Begrenzung von Ansprüchen für die Vergangenheit bei rückwirkender Ausstellung des Schwerbehindertenausweises / Erteilung von Merkzeichen

Das LSG Stuttgart hatte in seinem Urteil vom 20.11.2008 unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Gewährung eines rückwirkenden Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII bei rückwirkender Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises statthaft ist. Es stellt fest, dass ein Mehrbedarf erst von dem Zeitpunkt an erbracht werden kann, in dem der Berechtigte des Ausweises in Händen hält. Damit entspricht das LSG der bisherigen Rechtsprechung und der Meinung des Gesetzgebers. Ausreichend ist jedoch schon der Besitz des Feststellungsbescheides. Der Autor setzt sich kritisch damit auseinander. Insbesondere zeigt er die Diskrepanz zwischen Entstehen des Anspruchs bis hin zur Gewährung auf, bei der der Antragsteller die Dauer bis zur Ausstellung des Bescheides oder Ausweises nicht beeinflussen kann. Dies stelle einen Verstoß gegen den effektiven Rechtsschutz dar, insbesondere stelle sich eine grundsätzliche Versagung der rückwirkenden Erbringung von Mehrbedarf aus § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII als verfassungswidrig dar.

(Zitiervorschlag: Gagel "Problematik der Begrenzung von Ansprüchen für die Vergangenheit bei rückwirkender Ausstellung des Schwerbehindertenausweises / Erteilung von Merkzeichen" in Diskussionsforum B, Beitrag 5/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Merkzeichen, Grad der Behinderung (GdB), rückwirkende Feststellung des GdB, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehindertenausweisverordnung, Mehrbedarfe


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