02.07.2010 A: Sozialrecht Ramm, Welti: Diskussionsbeitrag 05-2010

Hilfsmittel für die hauswirtschaftliche Versorgung als menschliches Grundbedürfnis – „Einkaufsfuchs“ – LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.11.2009, L 4 KR 17/08

In der Erörterung der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) arbeiten die Autoren heraus, dass die eigene hauswirtschaftliche Versorgung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört und daher hierzu erforderliche Gegenstände wie der 'Einkaufsfuchs' als Hilfsmittel in Anspruch genommen werden können. Die Autoren stellen hier die zur Anspruchsbegründung erforderliche Abgrenzung zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens dar.

(Zitiervorschlag: Ramm, Welti: "Hilfsmittel für die hauswirtschaftliche Versorgung als menschliches Grundbedürfnis – 'Einkaufsfuchs'; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.11.2009, Az. L 4 KR 17/08"; Forum A - 5/2010 unter www.reha-recht.de)


Stichwörter:

§ 33 Abs. 1 SGB V, Einkaufsfuchs, Gebrauchsgegenstände, Hauswirtschaftliche Versorgung, Grundbedürfnisse, Grundbedürfnis, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Grundbedürfnis „selbstständiges Wohnen“, Hilfsmittel


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