01.09.2005 B: Arbeitsrecht Faber: Diskussionsbeitrag 07 | 2005

Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX bei der dienstlichen Beurteilung einer schwerbehinderten Proberichterin

(Zitiervorschlag: Faber „Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX bei der dienstlichen Beurteilung einer schwerbehinderten Proberichterin“ in Diskussionsforum B, Beitrag 7/2005 auf www.reha-recht.de)

Dr. Ulrich Faber, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, bespricht in diesem Diskussionsbeitrag einen bisher wenig beachteten Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern. Das Gericht hatte sich darin mit der Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX auseinanderzusetzen. Es stellte fest, dass § 84 SGB IX auch für Beamte und Richter gilt und gelangte unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Missachtung des § 84 Abs. 1 SGB IX zur formellen Rechtswidrigkeit einer Beurteilungsentscheidung führt. Dr. Faber stellt heraus, dass es dabei eine klare Trennung zwischen Präventions- und Entlassungsverfahren vornimmt. Er stimmt diesen und anderen Erkenntnissen des Gerichts zu und macht deutlich, dass die zugrunde liegenden Argumente auch bei allgemeineren Fragestellungen, z.B. im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis verfangen.


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