01.09.2006 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 07 | 2006
„Anspruch auf Hilfsmittel zur Ermöglichung der Kommunikation im Umfeld“
(Zitiervorschlag: Gagel „Anspruch auf Hilfsmittel zur Ermöglichung der Kommunikation im Umfeld“ in Diskussionsforum A, Beitrag 7/2006 auf www.reha-recht.de)
Das LSG Rheinland-Pfalz hat am 3.3.2006 eine Entscheidung zum Hilfsmittelrecht erlassen (L 1 KR 72/05), die besondere Aufmerksamkeit verdient. Es geht um die Frage, welche Maßstäbe zur Beurteilung der Frage, welches Hilfsmittel zur Sicherung der Grundbedürfnisse erforderlich ist, zu Grunde gelegt werden. Letztlich sind nach Ansicht des LSG die besonderen Bedingungen des Einzelfalls maßgeblich, wobei der Integration in Aktivitäten der Familie insbesondere bei sonst nur sehr geringen Möglichkeiten zu Freizeitaktivitäten ein besonderes Gewicht zukommt. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Hilfsmittel, das eine solche Integration ermöglicht, der Vermeidung von Isolation und damit einem Grundbedürfnis dienen. Zu Grunde lag ein Antrag auf ein sogenanntes „Rollfiets“, das die Teilnahme an den regelmäßigen Fahrradausflügen der Familie ermöglichte. Das Urteil wird mit seinen wesentlichen Argumenten dargestellt und in den Kontext der Rechtsprechung des BSG gestellt.
Stichwörter:
Rollstuhl-Bike, Hilfsmittel, Grundbedürfnis
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