01.05.2009 A: Sozialrecht Welti: Diskussionsbeitrag 07 | 2009

Zum Anspruch auf digitale Hörgeräte – nicht bedarfsdeckende Festbeträge – Verhältnis von Kranken- und Rentenversicherung

Der Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.08.08 (B 13 R 33/07 R) unter dem Gesichtspunkt einer Definition der Grundbedürfnisse der medizinischen Rehabilitation. Das BSG stellt hier fest, dass zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auch die Ausübung einer sinnvollen beruflichen Tätigkeit einschließlich der Mobilität um zur Arbeit zu gelangen gehört und weitet damit die Definition erheblich aus im Vergleich zu der bisherigen Rechtsprechung des 3. Senats. Dem stimmt der Autor vollumfänglich zu. Zudem beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage der Konsequenzen bei zu niedrigen Festbeträgen für Hilfsmittel – wie hier digitale Hörgeräte. Das BSG spricht sich hier für eine Korrektur im Einzelfall aus, wohingegen der Autor eine generelle Rechtmäßigkeitskontrolle der Festbeträge entsprechend dem hierzu vom BVerfG in der Entscheidung vom 17.12.2002 gegebenen Hinweis befürwortet. Der Autor zeigt zudem auf, dass die unterschiedlichen Ziele der Kranken- und der Rentenversicherung sich nur auf die Zuständigkeiten, nicht jedoch auf den Leistungsumfang auswirken dürfen. Im Ergebnis zeigt der Autor auf, dass das Hilfsmittelrecht reformbedürftig ist.

(Zitiervorschlag: Welti "Zum Anspruch auf digitale Hörgeräte – nicht bedarfsdeckende Festbeträge – Verhältnis von Kranken- und Rentenversicherung" in Diskussionsforum A, Beitrag 7/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation, Hilfsmittel, Hilfsmittelversorgung, Festbetrag, Hörgerät, Hörgeräteversorgung, digitale Hörgeräte, Mobilität, Reformbedarf, Krankenversicherung, Rentenversicherungsträger, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.