20.12.2005 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 09 | 2005
Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (§ 74 SGB V / § 28 SGB IX)
Wie Urteile aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zeigen, ist die Handhabung der Stufenweisen Wiedereingliederung (§ 74 SGB V / § 28 SGB IX) nach wie vor mit Unsicherheiten behaftet. Der Beitrag versucht, einige Missverständnisse aufzuklären, die häufig auf einer frühen Rechtsprechung des BAG basieren. Diese hat der tatsächlichen und rechtlichen Bedeutung der Stufenweisen Wiedereingliederung noch nicht ausreichend Rechnung getragen. Der Beitrag zeigt u.a. auf, dass die stufenweise Wiedereingliederung ein Rechtsverhältnis eigener Art ist, welches unter Beachtung der ärztlichen Vorgaben flexibel gestaltet werden kann. Die Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Wiedererlangung seiner Arbeitskraft durch eine stufenweisen Wiedereingliederung liegt dabei nicht nur im Interesse des Arbeitgebers sondern ist auch im Rahmen des ihm Zumutbaren seine Pflicht.
Stellungnahme von Dr. Hartmut Haines und Olaf Liebig
Die Autoren setzen sich kritisch mit dem Diskussionsbeitrag B 9-2005 zur Stufenweisen Wiedereingliederung auseinander. Während ein weites Verständnis der Stufenweisen Wiedereingliederung im Grundsatz begrüßt wird, stoßen die im Beitrag B 9-2005 geäußerten Thesen zum regelmäßigen Inhalt einer in Verbindung mit einer Stufenweisen Wiedereingliederung geschlossenen Eingliederungsvereinbarung auf Widerspruch.
(Zitiervorschlag: Gagel „Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (§ 74 SGB V / § 28 SGB IX)“ in Diskussionsforum B, Beitrag 9/2005 auf www.reha-recht.de)
Stichwörter:
BEM, Stufenweise Wiedereingliederung (StW), Erwerbsfähigkeit
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