Der materielle Anspruch auf gesicherten Transport im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben
Der Autor bespricht hier die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.11.2008 – B 3 KN 4/07 KR. Auch der in seiner bisherigen Rechtsprechung eher zurückhaltende 3. Senat hat sich in dieser Entscheidung für die Auslegung des § 14 SGB IX dahingehend ausgesprochen, dass von einer umfassenden Prüfungspflicht auszugehen ist und diese nun ausdrücklich auch für Zugunstenbescheide bejaht.
Das Gericht bejaht hier einen materiell rechtlichen Anspruch auf gesicherten Transport und entsprechende Ausstattung von KFZ und Rollstuhl, wenn nur so die Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden kann. Die Frage der Sicherheit ist hier zu klären unter Heranziehung der entsprechenden DIN-Normen.
(Zitiervorschlag: Gagel "Der materielle Anspruch auf gesicherten Transport im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben" in Diskussionsforum A, Beitrag 9/2006 auf www.reha-recht.de)
Stichwörter:
Rollstuhl, Hilfsmittel, Allzuständigkeit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Zuständigkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe
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