Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung nach § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG
Ein für die praktische Umsetzung im öffentlichen Dienst besonders wichtiges Thema ist das Verhältnis des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX zu den die Dienstunfähigkeit und den Ruhestand betreffenden Vorschriften des Beamtenrechts, insbesondere zur Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung nach § 42 Abs. 1 Satz 3 Berufsbeamengesetz (BBG) bzw. den einschlägigen Regelungen des Landesrechts.
In diesem Beitrag wird ein Beschluss des OVG Niedersachsen zu dieser Fragestellung besprochen (Beschl. v. 29. Januar 2007 - 5 ME 61/07). Der Autor vertritt in wesentlichen Punkten eine andere Auffassung als das Gericht. Insbesondere ist er der Auffassung, dass zwischen dem BEM und § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG ein Stufenverhältnis besteht, weil andernfalls wesentliche Prinzipien des BEM nicht aufrechterhalten werden könnten. Eine ohne vorheriges BEM erteilte Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung ist nach dieser Meinung rechtswidrig.
(Zitiervorschlag: Schian, M. „Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung nach § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG“ in Diskussionsforum B, Beitrag 10/2007 auf www.reha-recht.de)
Stichwörter:
BEM, Amtsärztliche Untersuchung im Dienstverhältnis, Amtsärztliche Untersuchung, Amtsärztliche Begutachtung, Stufenweise Wiedereingliederung (StW), Stufenplan, Dienstunfähigkeit von Beamten, Dienstunfähigkeit, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Ruhestandsverfahren
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