02.08.2007 A: Sozialrecht Bunge: Diskussionsbeitrag 10 | 2007

Zahlung von Übergangsgeld während eines notwendigen Berufspraktikums im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben

Eine wegweisende Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urt. v. 18.01.2006 – L 2 R 476/05) ist Gegenstand dieses Beitrags von Dennis Bunge. Es geht um die Dauer der Zahlung von Übergangsgeld vor dem Hintergrund des § 37 Abs. 2 SGB IX. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger eine Ausbildung zum Arbeitserzieher absolviert, deren theoretischer Teil die Regelleistungsfrist von 2 Jahren gemäß § 37 Abs. 2 SGB IX voll ausfüllte. Er begehrte erfolgreich die weitere Zahlung von Übergangsgeld auch für die Dauer eines sich anschließenden für die Erlangung des Berufsabschlusses obligatorischen einjährigen Berufspraktikums. Das LSG begründete die Entscheidung unter anderem unter Rückgriff auf frühere einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Der Autor legt die Argumentation des Gerichts im einzelnen dar und stimmt dem Urteil in Ergebnis und Argumentation zu.


(Zitiervorschlag: Bunge „Zahlung von Übergangsgeld während eines notwendigen Berufspraktikums im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben“ in Diskussionsforum A, Beitrag 10/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Ausbildungsgeld, Ausbildungskosten, Übergangsgeld, Ausbildung, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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