20.06.2009 A: Sozialrecht Welti: Diskussionsbeitrag 11 | 2009

Keine Begrenzung des Anspruchs behinderter Menschen auf Funktionstraining durch die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining – Wer konkretisiert Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe?

Dieser Beitrag behandelt die Entscheidung des BSG vom 17.06.2008 – B 1 KR 31/07 R. Hier hatte das BSG entschieden, dass eine generelle Beschränkung des Anspruchs auf Funktionstraining in Form einer Rahmenvereinbarung oder auch einer gemeinsamen Empfehlung nach § 12 SGB I unzulässig ist, da hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht, eine solche aber für Leistungseinschränkungen nach § 31 SGB I immer erforderlich ist. Daher ist immer im Einzelfall zu ermitteln, ob das Funktionstraining Maßnahmen der Krankenbehandlung oder medizinischen Rehabilitation ergänzt und notwendig ist. Notwendig ist dies nur dann, wenn hierdurch die Behinderung gemindert, ausgeglichen oder beseitigt werden kann bzw. eine Verschlimmerung verhütet werden kann. Die Überprüfung der Notwendigkeit obliegt der Krankenkasse. Die ärztliche Verordnung entfaltet insoweit keine Bindungswirkung. Der Autor weist darauf hin, dass unter der Voraussetzung des Ergänzens hier jedoch nicht zu verstehen ist, dass etwa eine aktuelle Behandlung stattfinden müsse, sondern lediglich ein aktuell bestehender Behandlungsbedarf zu fordern ist. Zudem stellt der Autor fest, dass es nach §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 13 Abs. 1 und 6 SGB IX Aufgabe der Rehabilitationsträger ist, gemeinsam zu konkretisieren, wie und wann das Funktionstraining nach Gegenstand, Umfang und Ausführung erforderlich ist.

(Zitiervorschlag: Welti, "Keine Begrenzung des Anspruchs behinderter Menschen auf Funktionstraining durch die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining – Wer konkretisiert Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe?" in Diskussionsforum A, Beitrag 11/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Rehabilitationssport, ärztliche Verordnung, Krankenbehandlung, Teilhabeanspruch, Leistungen im Rahmen medizinischer Rehabilitation, Medizinische Rehabilitation – Begriff, Medizinische Rehabilitation, Medizinische Rehabilitationsleistungen


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