26.10.2010 A: Sozialrecht Assessor Bunge: Diskussionsbeitrag 11-2010

Auch im Verfahren nach dem SGB IX ist Prozesskostenhilfe zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes erforderlich – BVerfG, Beschluss v. 06.05.2009 – Az. 1 BvR 439/08

Die Schwierigkeiten im Sozialgerichtsprozess haben das Bundesverfassungsgericht unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung der Rechtsschutzgleichheit mehrfach befasst. Die gesetzliche Einführung der Prozesskostenhilfe zur Beiordnung eines Rechtsanwalts auch in den unteren Instanzen zeigt, wie schwierig und umfangreich sozialgerichtliche Verfahren insbesondere für den Rechtsunkundigen sind. Der Autor zeigt in diesem Beitrag auf, welche Voraussetzungen für die Schaffung einer Rechtsschutzgleichheit im Prozess wie auch im Vorverfahren erforderlich sind.

(Zitiervorschlag: Bunge: "Auch im Verfahren nach dem SGB IX ist Prozesskostenhilfe zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes erforderlich; BVerfG, Beschluss v. 06.05.2009 – Az. 1 BvR 439/08"; Forum A - 11/2010 unter www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Widerspruch, Prozesskosten, Waffengleichheit, Anhörung, Beiordnung, Rechtsschutzgleichheit, § 121 Abs.2 ZPO, § 73a SGG, § 146 SGB IX, § 69 SGB IX, Art. 20 GG, Art. 3 GG


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