01.09.2006 B: Arbeitsrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 13 | 2006
Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX bei verhaltensbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Arbeitnehmer
(Zitiervorschlag: Gagel „Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX bei verhaltensbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Arbeitnehmer“ in Diskussionsforum B, Beitrag 13/2006 auf www.reha-recht.de)
Der Beitrag behandelt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das in anderem Zusammenhang viel Aufsehen erregt hat. Das BAG hat sich erstmals vertieft zur Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz geäußert und dabei manche bisherigen Maßstäbe der Tatsachengerichte relativiert. Ein Aspekt wurde jedoch im Rahmen des Rechtsstreits auf dem Weg durch die Instanzen nicht, auch nicht vom BAG beachtet. Der Kläger war schwerbehinderter, so dass sich zumindest die Frage aufwirft, inwieweit § 84 Abs. 1 SGB IX im gegebenen Fall zu berücksichtigen war. Dieser Frage wird sich im Einzelnen genähert. Dr. Alexander Gagel kommt dabei zu dem Schluss, dass ein Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX auch bei fristlosen Kündigungen einschlägig ist und im dem Urteil zu Grunde liegenden Fall zu berücksichtigen gewesen wäre.
Stichwörter:
BEM, verhaltensbedingt, Abmahnung, Anhörung, Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, Integrationsamt, Schwerbehindertenvertretung (SBV)
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