01.11.2009 A: Sozialrecht Ramm/Welti: Diskussionsbeitrag 16 | 2009

Wunsch- und Wahlrecht für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme mit Einbeziehung des Ehepartners

Die Autoren besprechen hier eine Entscheidung des LSG NRW vom 24.10.2008 – L 8 B 15/08 R ER. Gegenstand des Verfahrens war die Frage nach dem Bestehen eines Wunsch- oder Wahlrechtes hinsichtlich der Einrichtung, in welcher eine Rehamaßnahme durchgeführt werden soll. Das LSG hat hier entscheiden, dass Wünsche des Versicherten bzgl. einer bestimmten Rehaeinrichtung zwar keine Ansprüche hierauf begründen, aber diese zumindest im Rahmen einer ermessensfehlerfreien Entscheidung zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine wohnortnahe Unterbringung möglich und im Hinblick auf die notwendige Einbeziehung des Ehepartners in die Rehamaßnahme auch für deren Erfolg von Bedeutung ist. Die Autoren begrüßen die Entscheidung, da örtliche Verhältnisse wie Heimatnähe und persönliche Umstände, wie die Einbeziehung des Ehepartners für den Erfolg der Maßnahme eine wesentliche Rolle spielen.

(Zitiervorschlag: Ramm/Welti, "Wunsch- und Wahlrecht für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme mit Einbeziehung des Ehepartners" in Diskussionsforum A, Beitrag 16/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Wunsch- und Wahlrecht, Stationäre Rehabilitationsmaßnahme, stationäre Rehabilitation, Ermessen, Angehörige


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