01.09.2009 B: Arbeitsrecht Stähler / Schian: Diskussionsbeitrag 16 | 2009
Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Erkrankungen – Anmerkung zu LAG Niedersachsen, Urt. V. 02.02.2009 – 6 Sa 62/09
Dieser Beitrag befasst sich mit der Darlegungslast hinsichtlich der Durchführung eines BEM im Kündigungsschutzprozess. Wie bereits das LAG Düsseldorf (siehe Beitrag B 15-2009) hat diesbezüglich auch das LAG Niedersachsen dargelegt, dass in dem Falle, in welchem kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wurde, die Beweislast hinsichtlich der Erfolglosigkeit eines BEM den Arbeitgeber trifft. Darüber hinaus fordert das LAG Niedersachsen einen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Tätigkeit bzw. des jeweiligen Arbeitsplatzes. Das Gericht vertritt zudem die Auffassung, ein BEM setze auch die Bereitschaft des Arbeitnehmers voraus, Nachteile z.B. in Form eines Minderverdienstes in Kauf zu nehmen. Die Autoren gehen mit dieser Ansicht des Gerichtes nicht konform und zeigen auf, warum diese Auslegung der Intention des § 84 Abs. 2 SGB IX widerspricht.
(Zitiervorschlag: Stähler / Schian "Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Erkrankungen", in Diskussionsforum B, Beitrag 16/2009 auf www.reha-recht.de)
Stichwörter:
Beweislast, Darlegungs- und Beweislast, BEM, Erfolgsaussichten, Krankheit, Krankheit und Behinderung, Kündigung, Kündigungsschutz
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