01.08.2007 B: Arbeitsrecht Wolf: Diskussionsbeitrag 19 | 2007

Die Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX im Kündigungsschutz – zugleich Anmerkung zu: BAG Urteil v. 07.12.2006 – 2 AZR 182/06 -

Auch dieser Beitrag befasst sich mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX im Kündigungsschutz (Urteil vom 07.12.2007 – 2 AZR 182/06).

Anders als Dr. Alexander Gagel im vorhergehenden Beitrag stimmt Sven Wolf in diesem Beitrag dem BAG vollumfänglich zu und vertritt die Ansicht, dass der Anwendungsbereich des § 84 Abs. 1 SGB IX generell auf behinderungsbedingte Schwierigkeiten beschränkt werden solle. Zudem sei zu erwägen, § 84 Abs. 1 SGB IX bei außerordentlichen Kündigungen im Regelfall nicht anzuwenden.

(Zitiervorschlag: Wolf "Die Bedeutung des § 84 Abs. 1 SGB IX im Kündigungsschutz – zugleich Anmerkung zu: BAG Urteil v. 07.12.2006 – 2 AZR 182/06" in Diskussionsforum B, Beitrag 19/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Abmahnung, § 84 SGB IX, Kündigungsschutz, Kündigung


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