10.06.2011 A: Sozialrecht Bunge: Diskussionsbeitrag A12-2011

§ 14 SGB IX gilt auch zwischen zwei Rentenversicherungsträgern – Leistungen im Ausland müssen erstattet werden, wenn sie sachlich gleichartig sind – BSG, Urt. v. 20.04.2010, Az. B 1/3 KR 6/09 R

(Zitiervorschlag: Bunge: § 14 SGB IX gilt auch zwischen zwei Rentenversicherungsträgern – Leistungen im Ausland müssen erstattet werden, wenn sie sachlich gleichartig sind – BSG, Urt. v. 20.04.2010, Az. B 1/3 KR 6/09 R; Forum A, Beitrag A12-2011 unter www.reha-recht.de; 10.06.2011)

Der Autor bespricht ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. April 2010. Es ging um die Erstattung von Kosten einer stationären Leistung der medizinischen Rehabilitation im Ausland zwischen zwei Rehabilitationsträgern. Umstritten war die Frage, ob es sich bei dem Rehabilitationsträger, der geleistet hatte und nun die Erstattung verlangte, um den zweitangegangenen Rehabilitationsträger im Sinne des § 14 SGB IX handelte, obwohl der Antrag zwischen zwei Trägern des gleichen Versicherungszweiges weitergeleitet wurde. Das Bundessozialgericht bejahte dies.

Der Autor begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Nach seiner Ansicht liefe § 14 SGB IX leer, wenn man zwei Träger des gleichen Versicherungszweiges als einen Rehabilitationsträger im Sinne des § 14 SGB IX ansehen würde. Hierdurch käme es zu unnötigen Verfahrensverzögerungen. Er weist auf die besondere Bedeutung hin, die diesem Urteil im Sozialhilfebereich zukommt, da hier häufig Träger gleicher Art über ihre Zuständigkeit streiten. Der Autor stimmt der Entscheidung auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der erbrachten und geschuldeten Leistung zu. Es genüge, dass die betroffene Krankenkasse eine entsprechende Leistung der Art nach hätten erbringen müssen. Außerdem stellt der Autor die Voraussetzungen dar, unter denen Sachleistungen der Krankenkassen im Ausland erbracht werden können.


Stichwörter:

Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, § 105 SGB X, § 18 S. 1 SGB IX, Zweitangegangener Rehabilitationsträger, Spezialgesetzlicher Erstattungsanspruch, § 14 Abs. 4 SGB IX, Aufgedrängte Zuständigkeit, Anwendbarkeit § 14 SGB IX, Sachliche Kongruenz, Stationäre Rehabilitationsmaßnahme, Leistung im Ausland, Erstattungsanspruch


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