20.01.2011 A: Sozialrecht Wendt: Diskussionsbeitrag A2-2011

Bundessozialgericht stärkt Grundsicherungsleistungsbezug von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen; BSG, Urt. v. 23.03.2010, B 8 15/08, B 8 SO 17/09 R

(Zitiervorschlag: Wendt: Bundessozialgericht stärkt Grundsicherungsleistungsbezug von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen; BSG, Urt. v. 23.03.2010, B 8 15/08, B 8 SO 17/09 R; Forum A, Beitrag A2-2011 unter www.reha-recht.de)

Die Autorin bespricht die Entscheidung des BSG zum Anspruch auf Grundsicherung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, in der über die Anrechnung des Ausbildungsgeldes und des kostenlosen Mittagessens bei behinderten Menschen im Berufsbildungsbereich einer WfbM auf die Grundsicherung sowie über den Regelsatz für volljährige behinderte Menschen zu entscheiden war, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben.

Sie zeigt auch auf, welche Folgen die geplante Reform des Regelsatzes, unter Berücksichtigung der vom BSG getroffenen Aussagen, auf den Grundsicherungsbezug von behinderten Menschen hat. Sie kommt insoweit zu dem Ergebnis, dass die Reform des Regelsatzes den Vorteil des vollen Regelsatzes auch bei Haushaltsgemeinschaften mit den Eltern wieder zunichte macht.


Stichwörter:

sozial erfahrene Personen, volle dauerhafte Erwerbsminderung, Ausbildungsgeld, Werkstattmittagessen, personenzentrierte Teilhabeleistung, § 82 SGB XII, § 83 SGB XII


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