06.04.2011 A: Sozialrecht Bunge: Diskussionsbeitrag A5-2011

Keine Kostenerstattung bei Selbstbeschaffung vor Antragstellung; Bayerisches LSG, Urt. v. 24.03.2010 – Az. L 20 R 579/08

(Zitiervorschlag: Bunge: Keine Kostenerstattung bei Selbstbeschaffung vor Antragstellung; Bayerisches LSG, Urt. v. 24.03.2010 – Az. L 20 R 579/08 ; Forum A, Beitrag A5-2011 unter www.reha-recht.de; 06.04.2011)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Bayrischen LSG. Streitgegenstand war in diesem Fall der Anspruch eines Versicherten gegenüber der Rentenversicherung auf Übernahme der Kosten für eine Umschulung, als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der Versicherte beantragte die Kostenübernahme erst nach Beginn der Ausbildung zum Winzer. Die Rentenversicherung lehnte eine Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass sie von einer vollen Erwerbsfähigkeit des Klägers in seinem bisherigen Beruf ausgehe.

Das SG ging davon aus, dass die Erwerbsfähigkeit des Klägers erheblich gefährdet sei und verurteilte die Beklagte unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Antrag des Klägers auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu entscheiden. Die Beklagte habe ihr Ermessen bzgl. des „wie“ der Leitung nicht ausgeübt, da sie bereits das „ob“ abgelehnt habe. Die Beklagte legte Berufung ein.

Der Autor setzt sich kritisch mit der Entscheidung des Bayrischen LSG auseinander, welches die Berufung für zulässig und begründet, hielt. Er stimmt der getroffenen Entscheidung des LSG jedoch nur teilweise zu. Insbesondere hält er eine Teilförderung nach dem Wunsch- und Wahlrecht für möglich.


Stichwörter:

Antragserfordernis, Wunsch- und Wahlrecht, Antragstellung, Selbstbeschaffung, § 15 SGB IX


Kommentare (1)

  1. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 11.01.2012
    bis solch eine Entsc heidung gefällt wird, ist es meist schon zu spät. Das gilt vorallem bei Betroffenen über 50. Hier wird Eigeninitiative bestraft und Langzeitarbeitslosigkeit provoziert
    Hier sollte mit Augenmaß agiert werden, nicht mit der Kostenvermeidungsbrille.

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