06.05.2011 A: Sozialrecht Ramm, Bendig, Welti: Diskussionsbeitrag A7-2011

Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX) in der medizinischen Rehabilitation – Ergebnisse von Experteninterviews

(Zitiervorschlag: Ramm, Bendig, Welti: Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX) in der medizinischen Rehabilitation – Ergebnisse von Experteninterviews; Forum A, Beitrag A7-2011 unter www.reha-recht.de; 05.05.2011)

Die Autoren stellen die Ergebnisse von Experteninterviews zum Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX in der medizinischen Rehabilitation vor. Die Arbeitsgruppe hatte sich der Frage gewidmet, welche Informationen Versicherte in Bezug auf ihr Wunsch- und Wahlrecht durch die beratenden Institutionen bekommen und wie dort das Wunsch- und Wahlrecht umgesetzt wird.
Die Autoren kommen dabei zu dem Ergebnis, dass auf das Wunsch- und Wahlrecht von den Trägern der Rehabilitation in den Beratungen mit den Versicherten meist nicht aktiv hingewiesen wird. Die Berücksichtigung von Wünschen hängt vor allem von der Eigeninitiative der Leistungsberechtigten ab, und bei der Entscheidung über die Wünsche steht der wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund.
Kritisiert wird, dass die Berater „unberechtigten“ Wünschen oft schon während der Beratungsphase entgegenwirken. Diese gezielte Steuerung stehe dem Wunsch- und Wahlrecht tendenziell entgegen. Vor allem auf Seiten der Leistungsträger fehle eine unterstützende Beratung zur Ausübung des Wunschrechts. Daher spielen nach Ansicht der Autoren eigene und fremde Vorerfahrungen sowie das Internet eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Wünschen.
Die Autoren sehen aber in den Ergebnissen der Studie Ansatzpunkte zu einer besseren Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten bestätigt.


Info: Das Projekt „Die Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts § 9 SGB IX für die medizinische Rehabilitation – eine empirische Analyse“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialmedizin der Universität Lübeck und der Hochschule Neubrandenburg bearbeitet und durch den „Verein zur Förderung der Rehabilitationsforschung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein e.V.“ gefördert.

Beitrag A7-2011 (PDF-Datei, 162 KB)

 


Stichwörter:

Wunsch- und Wahlrecht, § 9 SGB IX, Experteninterviews, Verein zur Förderung der Rehabilitationsforschung (vffr), Medizinische Rehabilitation


Kommentare (1)

  1. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 20.10.2011
    auch hier zeigt es sich, dass eine Rehabilitation nur dann zielgerichtet sein kann, wenn auch die Wünsche des Betroffenen ausreichend berücksichtigt werden, ansonsten kann man doch eher von Verwalten als von Rehabilitation sprechen

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