13.05.2011 A: Sozialrecht Heberlein: Diskussionsbeitrag A8-2011

Neufassung der Heilmittelrichtlinie beschlossen

(Zitiervorschlag: Heberlein: Neufassung der Heilmittelrichtlinie beschlossen; Forum A, Beitrag A8-2011 unter www.reha-recht.de; 13.05.2011)

Der Autor stellt die neugefasste Heilmittelrichtlinie vor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 18. Januar 2011 beschlossen und die das Bundesministerium für Gesundheit mit wenigen Modifizierungen am 16. März 2011 genehmigt hat.

Der Autor nennt zunächst die formalen Gründe für die Änderung der Heilmittelrichtlinie und beschreibt das Verfahren, welches jedem Beschluss des G-BA vorangeht. Er kritisiert im Hinblick auf die Qualität der Normen, dass im vorliegenden Verfahren auf eigenständige inhaltliche Begründungen für die vorgenommenen Änderungen und Modifikationen zugunsten eines Verweises auf den gemeinsamen Fragen- und Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verzichtet wurde.

Sodann stellt er die inhaltlichen Änderungen der Richtlinie vor. Er begrüßt dabei die Änderung des Begriffs der „Schädigung/Funktionsstörung“ in den Begriff der „funktionellen/ strukturellen Schädigung“ zur Anpassung an den Sprachgebrauch der ICF sowie die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen Schädigungen Heilmittel auch innerhalb einer auf ihre Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung zu erbringen.

Auch die Möglichkeit für Menschen mit schweren, dauerhaften und strukturellen Schädigungen, ihren Heilmittelbedarf langfristig genehmigen zu lassen, wird begrüßt. Nach Ansicht des Autors sollten diese langfristigen Verordnungen allerdings auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V) besonders berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass Ärztinnen und Ärzten hier finanzielle Nachteile durch die Behandlung dieser Patientengruppe entstehen. Der Beitrag endet mit Aussagen zur Tragweite der Entscheidungen des G-BA.


Stichwörter:

§ 106 SGB V, Wirtschaftlichkeitsprüfung, ärztliche Verordnung, Verordnungsausschluss, Ort der Leistungserbringung, Richtlinien des G-BA, langfristige funktionelle/strukturelle Schädigungen, Heilmittel, Wirtschaftlichkeitsgebot, Heilmittel-Richtlinie


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