10.08.2011 B: Arbeitsrecht Neumann: Diskussionsbeitrag B13-2011

Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung – BVerwG, 6. Senat, Beschl. v. 05.11.2010 – 6 P 18/09

(Zitiervorschlag: Neumann: Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung – BVerwG, 6. Senat, Beschl. v. 05.11.2010 – 6 P 18/09; Forum B, Beitrag B13-2011 unter www.reha-recht.de; 11.08.2011)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 2010. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Anmerkung, die bereits als jurisPR-BVerwG 8/2011 Anm. 5 veröffentlicht wurde.

Im vorliegenden Verfahren stritten ein Dienststellenleiter und ein Personalrat darum, ob der Personalrat bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung gegenüber einer Arbeitnehmerin durch den Dienststellenleiter mitzubestimmen habe. Das Bundesverwaltungsgericht bejahte dies. Es definierte den Begriff der „innerdienstlichen Maßnahme“ in § 51 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) und kam für die amtsärztliche Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es sich bei dieser um eine solche Maßnahme handelt. Einschränkend führte es an, dass eine Mitbestimmung nur mit dem Einverständnis des betroffenen Beschäftigten erfolgen könne.

Der Autor ordnet die vorliegende Entscheidung in den Kontext der bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage des Mitbestimmungsrechts des Personalrats ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Entscheidung die Grundsätze dieser Rechtsprechung bestätigt. Er lobt die Entscheidung und weist darauf hin, dass die Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen den Beschäftigten in zweifacher Weise schütze: zum einen vor nicht gerechtfertigten Anordnungen der Dienststelle, da der Personalrat verhindern könne, dass solche ergehen. Zum anderen aber auch davor, die Rechtslage falsch einzuschätzen und eine Kündigung wegen der Verweigerung der Untersuchung zu riskieren.


Stichwörter:

Anordnung Dienststellenleiter, Arbeitnehmerdatenschutz, § 21 Beamtenstatusgesetz innerdienstliche Maßnahmen, Dienstfähigkeit, Feststellung Erwerbsminderung, § 33 TVöD, krankheitsbedingte Fehlzeiten, § 51 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein, § 69 Bundespersonalvertretungsgesetz, Allzuständigkeit, Personalrat, Mitbestimmung, Amtsärztliche Untersuchung, Zustimmung des Arbeitnehmers, Amtsarzt


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