13.01.2014 B: Arbeitsrecht von Roetteken: Diskussionsbeitrag B2-2014

Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 2: Genügt die neue Rechtsprechung den Anforderungen des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG und der UN-BRK?

Der Autor beschäftigt sich mit der Änderung der BVerwG-Rechtsprechung zu den Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines Beamtenanwärters. Der Beitrag erscheint in drei Teilen.

Im zweiten Teil des Beitrages geht der Autor der Frage nach, ob die Änderung des Maßstabs für die Erstellung einer Eignungsprognose dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG hinreichend Rechnung trägt. Er kritisiert, dass die Rechtsprechung des BVerwG darauf hinauslaufe, dass die Gruppe der einfach behinderten Menschen dem Schutzbereich des Benachteiligungsverbots entzogen werde. Zu Unrecht verzichte das BVerwG mit einem bloßen Verweis auf das im Berufsbeamtentum geltende Lebenszeitprinzip auch darauf zu prüfen, ob zwischen der prognostizierten Dauer der künftigen Dienstzeit und den sich aus dem Dienstverhältnis ergebenden Ansprüchen bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand ein unangemessenes Verhältnis besteht. Mit der UN-BRK setze sich das BVerwG überhaupt nicht auseinander.

(Zitiervorschlag: von Roetteken: Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 2: Genügt die neue Rechtsprechung den Anforderungen des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG und der UN-BRK?; Forum B, Beitrag B2-2014 unter www.reha-recht.de; 13.01.2014)


Stichwörter:

Eignungsprognose, Eignung (fehlende gesundheitliche), Beamtenverhältnis, Beamtenanwärter, Einstellungsverfahren, Diskriminierung bei Einstellung, Diskriminierungsverbot, Benachteiligungsverbot, Lebenszeitprinzip im Beamtenrecht, UN-BRK


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