13.01.2014 B: Arbeitsrecht von Roetteken: Diskussionsbeitrag B3-2014

Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 3: Genügt die neue Rechtsprechung den Anforderungen der RL 2000/78/EG?

Der Autor beschäftigt sich mit der Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu den Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines Beamtenanwärters. Der Beitrag erscheint in drei Teilen.

Im dritten Teil erläutert der Autor den neuen Behinderungsbegriff des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und bemängelt die fehlende Auseinandersetzung des BVerwG mit diesem. Nach seiner Ansicht hätte das BVerwG nicht einfach davon ausgehen dürfen, dass die Anwendung des von ihm entwickelten Prognose-Maßstabs dem Bereich der mittelbaren Diskriminierung im Sinne der RL 2000/78/EG zuzuordnen sei, sondern hätte diese Frage dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren vorlegen müssen. Auch seien Fragen, die sich in dem zu entscheidenden Fall zur Auslegung der RL 2000/78/EG stellten – zum Beispiel im Hinblick auf die Verpflichtungen des Dienstherrn zur Schaffung angemessener Vorkehrungen – ungeklärt geblieben. Auch insoweit hätte das BVerwG ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH einleiten müssen.

(Zitiervorschlag: von Roetteken: Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 3: Genügt die neue Rechtsprechung den Anforderungen der RL 2000/78/EG?; Forum B, Beitrag B3-2014 unter www.reha-recht.de; 13.01.2014)


Stichwörter:

Diskriminierungsschutz von Behinderung bedrohter Menschen, Behinderungsbegriff des EuGH, Eignung (fehlende gesundheitliche), Beamtenverhältnis, Beamtenanwärter, Einstellungsverfahren, Eignungsprognose, Diskriminierung bei Einstellung, RL 2000/78/EG (Richtlinie), Diskriminierungsverbot, mittelbare Diskriminierung, Angemessene Vorkehrungen, Richtlinien, Behinderungsbegriff, Benachteiligungsverbot


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