20.02.2011 B: Arbeitsrecht Fink: Diskussionsbeitrag B4-2011

Öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht nach §§ 71 ff. SGB IX und Ausgleichsabgabe: die neuere Rechtsprechung im Überblick (Teil I)

(Zitiervorschlag: Fink: Öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht nach §§ 71 ff. SGB IX und Ausgleichsabgabe: die neuere Rechtsprechung im Überblick (Teil I); Forum B, Beitrag B4-2011 unter www.reha-recht.de; 01.03.2011)

Die Autorin setzt sich in zwei Beiträgen mit der öffentlich-rechtlichen Beschäftigungspflicht nach §§ 71 ff. SGB IX und der Ausgleichsabgabe auseinander. Sie gibt in Ihren Beiträgen einen Überblick darüber, wie die Rechtsprechung in der letzten Zeit zu diesen Themen Stellung genommen hat. In den dargestellten Entscheidungen war zumeist die Höhe der Ausgleichsabgabe, die die Unternehmen zu entrichten haben, streitig.

In dem vorliegenden Beitrag werden insbesondere der Begriff des Arbeitsplatzes (§ 73 Abs. 1 SGB IX) und die Frage, wer Schuldner der Ausgleichsabgabe bei Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) ist, thematisiert. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die Gerichte §§ 71 ff. SGB verlässlich anwenden und die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund steht.


Stichwörter:

öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe, Teilzeitarbeitsverhältnis, juristischer Arbeitgeber, Anspruchsverpflichteter, Arbeitsplatz i. S. des § 73 SGB IX, § 73 SGB IX, § 102 SGB IX, § 71 SGB IX, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung/AÜG


Kommentare (1)

  1. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 19.11.2011
    Die Tatsache, dass nachgewiesenermaßen die Beschäftigung von Behinderten mit der Konjunktur nicht mitwächst, trotz beruflicher Qualifikation, zeigt sehr deutlich, dass die Ausgleichsabgabe kontraproduktiv wirkt. Soziale Rücksichtnahme darf kein Kostenfaktor darstellen, sondern sollte für alle gleichermaßen bindend sein.

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