20.02.2011 B: Arbeitsrecht Fink: Diskussionsbeitrag B5-2011

Öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht nach §§ 71 ff. SGB IX und Ausgleichsabgabe: die neuere Rechtsprechung im Überblick (Teil II)

(Zitiervorschlag: Fink: Öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht nach §§ 71 ff. SGB IX und Ausgleichsabgabe: die neuere Rechtsprechung im Überblick (Teil II); Forum B, Beitrag B5-2011 unter www.reha-recht.de; 08.03.2011)

Die Autorin setzt sich in zwei Beiträgen mit der öffentlich-rechtlichen Beschäftigungspflicht (§§ 71 ff. SGB IX) und der Ausgleichsabgabe auseinander. Mit dem vorliegenden Beitrag knüpft sie an Beitrag B4-2011 (Teil I) an.  Sie gibt in ihren Beiträgen einen Überblick darüber, wie die Rechtsprechung in der letzten Zeit zu diesen Themen Stellung genommen hat.

In den dargestellten Entscheidungen ist zumeist die Höhe der Ausgleichsabgabe, die die Unternehmen zu entrichten haben, streitig. In dem vorliegenden Beitrag wird insbesondere die Anrechnung von schwerbehinderten Gesellschaftern auf einen Pflichtarbeitsplatz thematisiert und dargelegt, dass eine erweiternde Auslegung von § 75 Abs. 3 SGB IX abzulehnen ist.

Die Autorin kommt auch hier zu dem Ergebnis, dass die Gerichte §§ 71 ff. SGB IX verlässlich anwenden und sich am Gesetzeszweck orientieren. Auch die Ausgleichsabgabe und ihre Berechnung sind im Kontext der Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt zu sehen.

 


Stichwörter:

öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht, Arbeitgeber i. S. des § 75 Abs. 3 SGB IX, rechtlicher Arbeitgeber, schwerbehinderte Gesellschafter, Anrechnung, Pflichtarbeitsplatz, § 75 Abs. 3 SGB IX, Ausgleichsabgabe, § 71 SGB IX


Kommentare (1)

  1. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 20.10.2011
    Ausgleichsabgabe steht völlig im Gegensatz zur Inklusion und ist daher nicht hilfreich.

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