24.02.2011 B: Arbeitsrecht Nebe: Diskussionsbeitrag B6-2011
Das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX zugunsten schwerbehinderter Auszubildender
(Zitiervorschlag: Nebe: Das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX zugunsten schwerbehinderter Auszubildender; Forum B, Beitrag B6/2011 unter www.reha-recht.de; 15.03.2011)
Der Beitrag gibt Antworten auf die Fragen einer Nutzerin des Forums. Geschildert wurde die Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden noch vor Ablauf der Probezeit allein wegen eines Asperger Syndroms.
Die Autorin verweist auf den Schutz vor diskriminierenden Kündigungen nach §§ 138, 242 BGB i. V. m. §§ 1,7, AGG, der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch schon während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses besteht. Zugleich veranschaulicht der Fall die Bedeutung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX. Im Beitrag werden die Anforderungen an die vom Arbeitgeber auch im Ausbildungsverhältnis vom ersten Tag an zu erfüllende Präventionspflicht und die Möglichkeit, frühzeitig Leistungen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes unterstützend heranzuziehen, näher erläutert. Diskutiert werden die kündigungsspezifischen Folgen von Verstößen gegen § 84 Abs. 1 SGB IX.
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!