16.05.2011 C: Sozialmedizin und Begutachtung Francke: Diskussionsbeitrag C2-2011

Pflicht des Sachverständigen, sich mit zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen zu beschäftigen - Anmerkung zu BSG, 13. Senat, Beschl. v. 19.11.2009, B 13 R 247/09

(Zitiervorschlag: Francke: Pflicht des Sachverständigen, sich mit zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen zu beschäftigen - Anmerkung zu BSG, 13. Senat, Beschl. v. 19.11.2009, B 13 R 247/09; Forum C, Beitrag C2-2011 unter www.reha-recht.de; 16.05.2011)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. November 2009. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Anmerkung, die bereits im Juris-Praxisreport Medizinrecht als „jurisPR-MedizinR 6/2010 Anm. 3 = jurisPR extra 2010, 182-183“ veröffentlicht wurde.

Das BSG hatte sich im Rahmen eines Verfahrens wegen Erwerbsminderung mit der Frage der Reichweite des Fragerechts der Parteien gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zu beschäftigen. Es entschied, dass die Beteiligten einen Anspruch darauf haben, dass der Sachverständige sich mit zu den Gerichtsakten gereichten Fachaufsätzen beschäftigt.
Der Autor skizziert die bisher zum Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Er begrüßt die Entscheidung und macht deutlich, dass es folglich in der Hand der Prozessbevollmächtigten liegt, Fachaufsätze in den Prozess einzubringen und den gerichtlichen Sachverständigen so zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einer von seiner Auffassung abweichenden wissenschaftlichen Meinung zu zwingen und seine abweichende Beurteilung im einzelnen zu begründen. Er stellt die Vor- und Nachteile einer schriftlichen oder mündlichen Befragung des Sachverständigen dar und weist darauf hin, dass der Prozessbevollmächtigte die Möglichkeit habe, zunächst eine schriftliche Stellungnahme zu erwirken und sich eine Vorladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung vorzubehalten.

 


Stichwörter:

(Erneute) Berufung auf Fragerecht, Fachaufsatz, Sachverständiger, Zurückweisung Beweisantrag, Wesentlicher Verfahrensfehler, Revisionsgrund, Rechtsmissbrauch, Gutachter, rechtliches Gehör, Beweis


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