31.05.2011 C: Sozialmedizin und Begutachtung Francke: Diskussionsbeitrag C5-2011

Befangenheit eines Sachverständigen wegen Überschreitung
des Gutachtenauftrages – OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschl. v. 18.12.2009, 4 W 1282/09

(Zitiervorschlag: Francke: Befangenheit eines Sachverständigen wegen Überschreitung
des Gutachtenauftrages – OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschl. v. 18.12.2009, 4 W 1282/09; Forum C, Beitrag C5-2011 unter www.reha-recht.de; 31.05.2011)

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Dezember 2009. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine Anmerkung, die bereits im Juris-Praxisreport Medizinrecht als „jurisPR-MedizinR 4/2010 Anm. 3“ veröffentlicht wurde.

Das OLG hatte in diesem Arzthaftungsprozess über einen Befangenheitsantrag zu entscheiden. Der Kläger führte an, der medizinische Sachverständige habe seine gutachterliche Neutralität verletzt, indem er sich zur Frage einer ausreichenden Aufklärung äußerte, ohne hiernach im Beweisbeschluss gefragt worden zu sein. Das OLG entschied, dass der medizinische Sachverständige im Einzelfall gehalten sein kann, das Gericht auf eine seiner Meinung nach fehlerhafte Einschätzung zur Frage der Aufklärung hinzuweisen, wenn die Frage eines Aufklärungsversäumnisses bereits Gegenstand des Rechtsstreits ist.

Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG im Hinblick auf die Leitsätze. Nach Ansicht des Autors muss es für alle Verfahrensarten bei den von der bisherigen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zur Befangenheit eines Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrages bleiben.

 


Stichwörter:

Sachverständiger, Befangenheit eines Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrages, Aufklärungspflicht, Sachverständiger im Arzthaftungsprozess, Amtsermittlungsgrundsatz, Gutachter, Befangenheit, Neutralitätspflicht des Gutachters, Ablehnung Sachverständiger, Gutachtenauftrag, Amtsermittlung


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