31.03.2014 C: Sozialmedizin und Begutachtung Bieresborn: Diskussionsbeitrag C5-2014

Die Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht – Teil 2

Im zweiten Teil des Beitrages zur Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht werden neben Ausführungen zur Prüfungsstruktur und zum Beweismaßstab insbesondere das Vorhandensein der tatbestandlich vorausgesetzten Einwirkungen und die mögliche Kausalität zwischen diesen Einwirkungen und der Erkrankung behandelt. Dabei geht der Autor speziell auf die Anwendung des Mainz-Dortmunder-Dosismodells (MDD) ein.

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(Zitiervorschlag: Bieresborn: Die Umsetzung der BK 2108 aus sozialrechtlicher Sicht – Teil 2; Forum C, Beitrag C5-2014 unter www.reha-recht.de; 31.03.2014)


Stichwörter:

Berufskrankheit (BK 2108), Berufskrankheit, § 9 SGB VII, Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD), Deutsche Wirbelsäulenstudie (DWS), Lendenwirbelsäule (LWS)


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