21.10.2011 D: Konzepte und Politik Wendt: Diskussionsbeitrag D10-2011

Personenzentrierte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Die Autorin beschäftigt sich in diesem Beitrag mit dem Reformbedarf des Bereichs „Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Förder- und Betreuungsbereich (FBB) einer Werkstatt für behinderte Menschen“.

Die Autorin zeigt die bestehenden Ungereimtheiten und Defizite auf und unterbreitet Änderungsvorschläge insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Reform der Eingliederungshilfe. Sie weist darauf hin, dass es in der Praxis viele Fälle gebe, in denen auch im FBB fremdnützige Beschäftigung erfolge. Auch die im FBB betreuten Personen könnten am Arbeitsleben teilhaben, sofern man auf die Aufstellung von Ausschlusskriterien verzichte, wie es Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention auch gebiete.

Häufig sei allein die fehlende personelle und räumliche Ausstattung der Werkstatt für behinderte Menschen ursächlich dafür, dass Personen mit hohem Unterstützungsbedarf eine Aufnahme in die Werkstatt verweigert werde. Es dürfe nicht sein, dass der Ort der Leistungserbringung über die Frage entscheide, ob eine Teilhabe am Arbeitsleben stattfinden könne. Hier biete die anstehende Eingliederungshilfereform die Möglichkeit, eine personenzentrierte Hilfeleistung zu etablieren und das Erbringen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im FBB zu ermöglichen. Gleichwohl werde die FBB dadurch keine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.

Insgesamt müsse sich das Verständnis dessen, was Teilhabe am Arbeitsleben sein könne, ändern. Um die Personen, die in einem FBB betreut werden, in den Unfallversicherungsschutz einzubeziehen, sei eine Ergänzung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII um den Bereich der Tagesförderstätten mit Arbeitsangebot notwendig. Desweiteren spricht sich die Autorin für ein Budget für Arbeit aus.

(Zitiervorschlag: Wendt: Personenzentrierte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf; Forum D, Beitrag D10-2011 unter www.reha-recht.de; 21.10.2011)


Stichwörter:

Ort der Hilfegewährung, Lebensweltorientierung, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Personenzentrierte Leistungserbringung, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Förder- und Betreuungsbereich, Reformbedarf, Budget für Arbeit, Entwurf Teilhabegesetz, Ort der Leistungserbringung, UN-BRK, Art. 27 UN-BRK, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Reform der Eingliederungshilfe, Bundesteilhabegesetz (BTHG), Berufliche Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Berufliche Teilhabe


Kommentare (1)

  1. Jürgen Apperger
    Jürgen Apperger 27.10.2011
    fremdnützige Beschäftigung wäre demnach so etwas ähnliches wie ehrenamtliche Tätigkeit, jedoch in einem anderen Sinne. Dreh und Angelpunkt dieser Debatte ist doch, ob der bedürftige Mensch beschäftigt werden kann und soll. Das ist grundsätzlich zu bejahen, jedoch sollten auch diese Menschen das Gefühl haben zu dürfen, dass sie auch gebraucht werden, was letztlich Inklusion auch bedeutet. Ich halte diese Diskussion als ein Vorreiter für den Gedanken, Arbeit differenzierter Einzusetzen, in dem Sinne, dass die Nachfrage nach dieser Arbeitsleistung auch behindertenorientiert sein sollte mit der Zielsetzung, ob diese Arbeit nicht sogar von dieser Gruppe nachgefragt wird. Ich denke da an den Sozialbereich, einfache Dienstleistungen, die bisher ehrenamtlich erbracht wurden, bis hin zu anspruchsvollen Tätigkeiten, die im Rahmen der Möglichkeiten zu erbringen sind. Staatliche Nachfrage also entsprechend koordiniert werden kann.

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