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Der Autor gibt in dem vorliegenden Beitrag praktische Hinweise, wie Barrierefreiheit im Rechtssinne bestimmt werden kann. Hierbei bestehe jedoch kein Ermessensspielraum darüber, was Barrierefreiheit ist. Anhand der einzelnen Merkmale von § 4 BGG verdeutlicht er, welche Tatsachen- und welche Rechtsfragen geklärt werden müssen, um das Vorhandensein von Barrierefreiheit beurteilen zu können. Ebenso macht der Autor Vorschläge, wie Fragen der Barrierefreiheit durch ein vorgeschaltetes Überprüfungsverfahren ohne eine gerichtliche Entscheidung gelöst werden könnten. Eine effektive gerichtliche Kontrolle sei dennoch notwendig, um die rechtlichen Pflichten durchzusetzen.
(Zitiervorschlag: Welti: Zur praktischen Bestimmung der rechtlich gebotenen Barrierefreiheit; Forum D, Beitrag D18-2013 unter www.reha-recht.de; 05.07.2013)
Barrierefreiheit, § 4 BGG, Technische Regelwerke, Art. 9 UN-BRK, Zugänglichkeit, Gleichstellung
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