06.03.2014 D: Konzepte und Politik Wasilewski: Diskussionsbeitrag D5-2014

Der Regelungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Rechtslage der Menschen mit Behinderungen in Polen (Teil 2) – Rechtsvergleichende Analyse und Darstellung der unterschiedlichen polnischen Rechtsinstitutionen zum Thema Behindertenrecht und Barrierefreiheit

In diesem zweiteiligen Beitrag stellt der Autor die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen in Polen und Deutschland dar.

Im Anschluss an den ersten Teil (Beitrag D4-2014) befasst sich der Autor in diesem Beitrag mit besonderen polnischen Vorschriften, die keine vergleichbare Regelung in Deutschland finden oder die wenig effektiv sind. So können zwar soziale Organisationen in Polen vor den Gerichten klagen, die Möglichkeit einer Verbandsklage, wie im deutschen Recht, sei jedoch nicht vorhanden. Ebenso fehlen Regelungen zu Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Der Autor beleuchtet zudem die besondere Stellung des unabhängigen Bürgerrechtsbeauftragten in Polen, der auch ein Klagerecht hat. Der Beitrag schließt mit einer Bewertung möglicher Entwicklungen.

(Zitiervorschlag: Wasilewski: Der Regelungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Rechtslage der Menschen mit Behinderungen in Polen (Teil 2) – Rechtsvergleichende Analyse und Darstellung der unterschiedlichen polnischen Rechtsinstitutionen zum Thema Behindertenrecht und Barrierefreiheit; Forum D, Beitrag D5-2014 unter www.reha-recht.de; 06.03.2014)


Stichwörter:

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Behindertengleichstellung, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Polen, Diskriminierungsverbot, Verbandsklage, Zielvereinbarung, Behindertenbeauftragte / Behindertenbeauftragter, Benachteiligungsverbot


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