11.05.2012 D: Konzepte und Politik Hellmann: Diskussionsbeitrag D8-2012

Der Ausschluss vom Wahlrecht im Betreuungsrecht – Handlungsbedarf für den Gesetzgeber

Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Ausschluss vom Wahlrecht für Menschen, für die aufgrund einer psychischen oder geistigen Behinderung in allen Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, nach § 13 Nr. 2 Bundeswahlordnung insbesondere mit Art. 29 UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Einklang stehe. Dabei geht er auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. Mai 2010 ein und zeichnet die Entwicklungen auf internationaler Ebene zu dieser Thematik nach. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein Trend zugunsten eines Verzichts auf pauschale Wahlrechtsausschlüsse vor dem Hintergrund der Art. 29, 5 und 12 auszumachen sei. Dieser Erkenntnis verschließe sich die deutsche Bundesregierung bisher. Der Autor fordert das sofortige Handeln des Gesetzgebers. Dieser müsse § 13 Nr. 2 BWG ersatzlos streichen.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zweitveröffentlichung des Aufsatzes "Der Ausschluss vom Wahlrecht im Betreuungsrecht – Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", RdLH 2012, S. 4 ff.

(Zitiervorschlag: Hellmann: Der Ausschluss vom Wahlrecht im Betreuungsrecht – Handlungsbedarf für den Gesetzgeber; Forum D, Beitrag D8-2012 unter www.reha-recht.de; 11.05.2012)


Stichwörter:

Betreuer, Betreuung in allen Angelegenheiten, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Einsichtsfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Wahlrechtsausschluss, Betreuung, Wahlrecht, psychische Behinderung, geistige Behinderung, UN-BRK, Betreuungsrecht


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