08.03.2013 D: Konzepte und Politik Kocher: Diskussionsbeitrag D8-2013

Barrieren der Rechtsmobilisierung

Die Autorin beschäftigt sich in dem vorliegenden Beitrag mit den verschiedenen Barrieren der Rechtsmobilisierung. Sie zeigt dabei auf, dass dazu nicht nur bauliche oder technische Barrieren (§ 4 BGG) bei den jeweiligen Institutionen gehören, sondern auch Barrieren des Rechtssystems oder des Rechtsbewusstseins. Sodann weist die Autorin auf Möglichkeiten hin, wie solche Hürden überwunden oder zumindest verringert werden können, wobei sie die Bedeutung von Verbandsklagen von Behindertenverbänden hervorhebt.

(Zitiervorschlag: Kocher: Barrieren der Rechtsmobilisierung; Forum D, Beitrag D8-2013 unter www.reha-recht.de; 08.03.2013)


Stichwörter:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Barrieren, Behinderung, Behindertengleichstellung, Diskriminierungsschutz, Kommunikationsbarrieren, Rechtsmobilisierung, Schlichtungsverfahren, Verbandsklage, Barrierefreiheit


Kommentare (1)

  1. Rainer Sobota
    Rainer Sobota 10.03.2013
    Alles was die Rechtsposition des Menschen mit Behinderung stärkt, kann nur von Vorteil sein und ist zu unterstützen. Die Verbandsklage kann ein Instrument sein. Man darf aber nicht vergessen, dass es etwas zum klagen benötigt, um dieses Instrument wirksam werden zu lassen. Oft ist das Problem schon im Vorfeld dazu angelegt. D.h. es gibt - so der Eindruck - eine behördliche Routine zur Abwehr von Ansprüchen.

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