03.11.2003 A: Sozialrecht Gagel: Info 04 | 2003
Die trägerübergreifende Bedeutung der Rentenantragsfiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI und des Grundsatzes „Reha vor Rente“ in § 8 Abs. 2 SGB IX
(Zitiervorschlag: Gagel "Die trägerübergreifende Bedeutung der Rentenantragsfiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI und des Grundsatzes "Reha vor Rente" in § 8 Abs. 2 SGB IX" in Gagel/Schian, Diskussionsforum A, Info Nr. 4/2003 auf www.reha-recht.de)
Der vorliegende Diskussionsbeitrag befasst sich mit der trägerübergreifenden Bedeutung der Rentenantragsfiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI und dem Grundsatz 'Reha vor Rente' in § 8 Abs. 2 SGB IX. Anlass ist das Urteil eines Landessozialgerichts, nach dem ein bei einer Krankenkasse gestellter Antrag sich nicht im Sinne des § 116 Abs. 2 SGB IX qualifizieren lasse.
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Stichwörter:
Rentengewährung, Rehabilitation vor Rente, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe
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