01.06.2007 B: Arbeitsrecht

Hinweis auf anstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zum Schwerbehindertenrecht

Dieser Beitrag enthält neben aus der Terminsübersicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für das dritte Quartal 2007 entnommenen Hinweisen auf interessante anstehende Verhandlungen zum Gesundheitsmanagement und (Schwer-)Behindertenrecht Informationen zu zwei im vorigen Quartal 2007 ergangenen Entscheidungen des BAG.

Ein Urteil befasst sich mit der Frage eines Entschädigungsanspruchs für behinderte, aber nicht schwerbehinderte oder gleichgestellte, Bewerber vor Inkrafttreten des AGG. Eine weitere Entscheidung erging zum engen sachlichen Zusammenhang zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen bei der Zusammenrechnung zur Ermittlung des Ablaufs der Wartezeit nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX. Im kommenden Quartal wird insbesondere die Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) für den Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Kündigung am 12.7.2007 vor dem 2. Senat unter dem Aktenzeichen 2 AZR 716/06 verhandelt. Am 8.8.2007 befasst sich der 7. Senat unter dem Aktenzeichen 7 AZR 605/06 mit Fragen der Altersteilzeit (ATZ) für Schwerbehinderte. Insbesondere geht es um eine Befristung eines ATZ-Vertrages auf den Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme einer gesetzlichen Altersrente.


Stichwörter:

Altersteilzeit, Gleichstellung, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Behindertengleichstellung, Entschädigungsanspruch, Entschädigungsansprüche, Entschädigung, Beschäftigungsverhältnis, BEM, Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer, Kündigungsschutz


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