14.05.2010 A: Sozialrecht Nebe: Diskussionsbeitrag 03-2010
Die stufenweise Wiedereingliederung durch die gesetzliche Rentenversicherung - BSG Urteil vom 05.02.2009, B 13 R 27/08
Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Fragen der stufenweisen Wiedereingliederung durch die gesetzliche Rentenversicherung und zeigt auf, dass diese, im Hinblick auf das Ziel einer Vermeidung bzw. Überwindung krankheitsbedingter Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit, unabhängig vom Vorliegen einer Rentengewährung ist. Zudem wird dargelegt, wann von einem unmittelbaren Anschluss der Maßnahme an eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme auszugehen ist und welche Fristen hierfür gelten.
(Zitiervorschlag: Nebe: Die stufenweise Wiedereingliederung durch die gesetzliche Rentenversicherung; BSG, Urt. v. 05.02.2009, B 13 R 27/08; Forum A - 3/2010 unter www.reha-recht.de)
Stichwörter:
§ 28 SGB IX, Anschlussheilbehandlung, Berufstypische Umstände, stationäre Rehabilitation, gesetzliche Rentenversicherung, Rentengewährung, § 51 Abs. V SGB IX, § 74 SGB V0, § 4 SGBIX, § 9 Abs. 1 SGB VI, § 2 SGB IX, § 7 SGB IX, Stufenweise Wiedereingliederung (StW), Krankengeld
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