31.10.2014 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Bundesregierung hat am 20. Oktober 2014 im Bundeskabinett die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Diese betreffen u. a. die Aufnahme von Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten in die Verordnung.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.

Die Änderungsverordnung (Artikel 1) passt die ArbStättV insbesondere hinsichtlich Struktur und Inhalt an die Regelungssystematik der anderen Arbeitsschutzverordnungen an, damit Arbeitgeber ein Vorschriftenwerk aus einem "Guss" nutzen können, wie es in einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt.

Integriert wurde nun u. a. die Bildschirmarbeitsverordnung in das Regelwerk. Damit wird die Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten umgesetzt (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG). Die Bildschirmarbeitsverordnung wird als Folge aufgehoben (Artikel 3).

Außerdem wurden neue Vorgaben zu psychischen Belastungen bei der Arbeit aufgrund der räumlichen Bedingungen in Arbeitsstätten (Computerarbeitsplätze, Lärm, Beleuchtung, Bewegungsflächen und Gestaltung des Arbeitsraumes, Sichtverbindung nach außen etc.) sowie aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt und der Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Telearbeitsplätze aufgenommen. Das soll rechtliche Unklarheiten in der Praxis beseitigen.

Die Änderungsverordnung betrifft auch besondere Unfallschwerpunkte beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wie z. B. auf Baustellen.  Mit Artikel 2 werden die Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Verfahren zum Nachweis der Sachkunde von Laserschutzbeauftragten) konkretisiert.

Die Änderungen dieser Rechtsvorschriften bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.  

Pressemitteilung zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung auf der Internetseite des BMAS vom 31.10.2014

PDF-Download der Arbeitsstättenverordnung von den Seiten von Juris

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Juris GmbH)


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