14.12.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Aichele sieht auch nach 10 Jahren UN-BRK noch großen Handlungsbedarf beim Abbau von Barrieren

Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). In den vergangenen zehn Jahren wurden damit weitreichende Veränderungen auf rechtlicher und politischer Ebene bewirkt. Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht in einem Interview Bilanz.

Neben der staatlichen Verpflichtung, Menschen mit Behinderung die gleiche Wahrnehmung der Menschenrechte wie nicht behinderten Menschen zu ermöglichen, ist nach Auffassung Aicheles ein neues Verständnis von Behinderung durch die UN-BRK eingeführt worden: "Es sind nicht ihre Beeinträchtigungen, die Menschen behindern, sondern die Barrieren, auf die Menschen  im Gebrauch ihrer Rechte in ihrer Umgebung treffen und die sie nicht überwinden können." So werde beispielweise Gehörlosigkeit erst dann zum Problem, wenn gehörlosen Menschen die Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscher verweigert wird.

Durch die UN-BRK sei klargestellt worden, dass Menschen mit Behinderungen Rechte haben und keine Bittsteller sind, sie können ihre Rechte inzwischen selbstbewusst einfordern. Auch die Beweislast habe sich verschoben. "Heute hat ein behindertes Kind ein Recht auf inklusive Schule. Wenn eine Schule ihm den Schulplatz verweigert, dann muss sich die Schule dafür rechtfertigen", so Aichele.

In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert worden und in Kraft getreten. Zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland sagte Aichele, dass es vielen Menschen mit Behinderungen in Deutschland verglichen mit anderen Ländern gut gehe. Dennoch gebe es nach wie vor Gruppen, die es sehr schwer haben wie taubblinde Menschen, Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf oder Menschen mit psychosozialer Behinderung. Jede Gruppe erfahre spezifische strukturell bedingte Benachteiligungen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht er im Bereich der inklusiven Bildung, die zu einem "inklusiven System auf allen Ebenen der Bildung" entwickelt werden müsse. Deutschland habe sich zu hochwertiger, inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet, deshalb müssten die Länder die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen endlich dafür bereitstellen, erklärte Aichele.

Großen Handlungsbedarf sehe er weiterhin beim Abbau von Barrieren, die noch in fast allen Lebensbereichen vorhanden seien. Als Beispiele nennt Aichele den Mangel an barrierefreien Wohnungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Gaststätten oder Sportvereinen. "Das Bewusstsein für Barrierefreiheit ist zwar in den letzten Jahren gestiegen, aber der Durchbruch ist bislang nicht geschafft", so Aichele. Seiner Meinung nach muss der Staat Private rechtlich zu Barrierefreiheit verpflichten. Ein weiteres Defizit sieht Aichele in der Arbeitsmarktpolitik, der deutsche Arbeitsmarkt sei nach wie vor nicht inklusiv.

Für die Zukunft wünscht sich der Leiter der Monitoring-Stelle, dass der gesellschaftliche Beitrag von Menschen mit Behinderungen stärker wertgeschätzt wird und Menschen mit Behinderungen selbstverständlicher am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Zum Interview mit Dr. Valentin Aichele

Weitere Informationen:

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: Veränderungen bewirken: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

UN: Celebrating 10 Years of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)

Video der Vereinten Nationen "Celebrating 10 years of the CRPD" (in Englisch, mit Gebärdensprache)

(Quelle: Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention)


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